- Startseite
- Aktuelles
- Über moveo
- About moveo
- Info-Anfrage
- Reiseversicherung
- Reiseanmeldung
- Kontakt
- Stellenmarkt
- impressum
- AGB
moveo
studienreisen GmbH
Franzstr. 11, 53111 Bonn
Tel.: +49 (228) 965 7850
Fax: +49 (228) 965 78529
info@moveo.de

Info-Anfrage
Testen Sie uns, gerne erstellen wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich Ihr individuelles Angebot...
Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie moveo den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer.
Der Anmeldende vertritt bei Vornahme der Buchung sowie bei der gesamten weiteren
Abwicklung des Reisevertrages sämtliche Mitglieder der Reisegruppe (Kunden),
die namentlich zu nennen sind. Ist der Anmeldende ein Lehrer einer öffentlichen
oder privaten Bildungseinrichtung, vertritt der Anmeldende den jeweiligen Träger,
der Vertragspartner von moveo wird.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch moveo zustande. Über die Annahme
informieren wir Sie durch Übersendung einer Reisebestätigung.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt in der Anmeldung
ab, so weist moveo Sie ausdrücklich darauf hin. Etwaige Änderungen
werden vor der Zusendung der Reisebestätigung mit Ihnen fernmündlich
oder schriftlich abgeklärt. Sie können bis 10 Tage nach Erhalt der
Reisebestätigung den aufgeführten Änderungen widersprechen, danach
wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für Sie und für
moveo verbindlich.
1.4 Wurde mit moveo eine Anmeldung vorbehaltlich der Genehmigung - z.B. eines
für die Fahrt vorgesehenen Sonderurlaubes - vereinbart (dies ist nur bei
Bahnreisen möglich), umfasst dieser Vorbehalt nicht die Einhaltung einer
u.U. für die Anerkennung einer entsprechenden Genehmigung vorgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl. Die Anmeldung vorbehaltlich einer Genehmigung garantiert
aber, dass die Anmeldung nur zustande gekommen ist, wenn moveo ein für
die Genehmigung des Sonderurlaubes ausreichendes Fachprogramm vorgelegt hat.
Falls die Genehmigungsstelle das Fachprogram als nicht genehmigungsfähig
eingestuft, ist moveo darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen,
um das Programm den Anforderungen entsprechend umgestalten zu können.
2. Bezahlung
Mit der Reiseanmeldung und gegen Zusendung des Sicherungsscheines gem. §
651 k wird die Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens
aber 50,00 EUR pro Person, fällig. Bei Flugreisen ist zusätzlich zur
Anzahlung der komplette Flugpreis direkt nach Buchung zu überweisen.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt des Anmeldeformulars
sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.
3.2 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.
3.3 Unterkünfte: moveo überprüft sorgfältig die Vertragshotels.
Die Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen
keine offizielle Klassifizierung.
3.4 Wir behalten uns vor, Leistungen in zumutbarem Rahmen abzuändern (z.
B. Austausch von Fluggesellschaften, Wechsel der Unterbringung innerhalb derselben
Kategorie, Änderung des Abflughafens). Dieser Vorbehalt gilt nur, soweit
eine Leistungsänderung notwendig ist, weil eine Reiseleistung von dem von
uns zunächst beauftragten Leistungserbringer nicht oder nicht wie vorgesehen
erbracht wird. Wenn die von moveo eingeschalteten Leistungsträger nach
internationalen Übereinkommen oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften
Leistungen in zulässiger Weise abändern (Änderung von Fluggerät,
Flugzeiten usw.), hat auch moveo das Recht, entsprechende Änderungen vorzunehmen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von
moveo nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und für den Reisenden
zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sie sind
berechtigt, innerhalb von 7 Tagen ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag
zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die 5 % des Reisepreises
übersteigen. Angaben über Leistungen und Preise entsprechen dem Stand
des abgegebenen Angebots. Wenn zwischen Vertragsschluß und Reisebeginn
mehr als 3 Monate liegen, kann moveo den vereinbarten Reisepreis erhöhen,
wenn die Preise von Bahnen, Reedereien und Fluggesellschaften, die Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Flughafen- oder Einreisegebühren oder sonstige
öffentliche Abgaben sich erhöht haben oder für die betreffende
Reise Wechselkursänderungen eingetreten sind. moveo muss nachweisen, dass
diese Veränderungen unvorhergesehen und nach Vertragsabschluss eingetreten
sind. Die Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden.
5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei moveo.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag
zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann moveo Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Der
Ersatzanspruch wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschaliert:
Gruppenreisen (Bahnreisen)
Bis 30. Tag vor Reiseantritt: 10 %, mindestens jedoch 50,00 EUR, 29. bis 22.
Tag: 25 %, 21. bis 15. Tag: 35 %, 14. bis 7. Tag: 55 %, ab 6. Tag vor Reiseantritt:
90 %, 1 Tag vor Abreise oder bei Nichtantritt: 100 %. Bei Kleingruppen bis 12
Personen betragen die Stornokosten unabhängig vom Zeitpunkt Ihres Reiserücktritts
100 % vom Reisepreis. Bei Nutzung von Sondertarifen der Bahn, die nach Buchung
nicht erstattet werden können, wie z.B. der Sparnight, gilt die Stornostaffel
für Flugreisen.
Gruppenreisen (Busreisen)
Bis 90 Tage vor Abreise: 50 %, 89. bis 30. Tag: 60 %, 29. bis 22. Tag: 70 %,
21. bis 7. Tag: 80 %, ab 6. Tag vor Reiseantritt: 100 %.
Gruppenreisen (Flugreisen)
Bis 30. Tag vor Abreise: 50 %, 29. bis 22. Tag: 60 %, 21. bis 15. Tag: 70 %,
14. bis 7. Tag: 80 %, ab 6. Tag vor Reiseantritt: 100 %. Bei Kleingruppen bis
12 Personen betragen die Stornokosten unabhängig vom Zeitpunkt Ihres Reiserücktritts
100 % vom Reisepreis. Über etwaige Änderungen der Staffelung aufgrund
der Stornobedingungen der ausgewählten Fluggesellschaft wird moveo unverzüglich
informieren. Es gelten keine Angaben in Bezug auf eine Mindestteilnehmerzahl.
5.2 Bei Bahn- und Busreisen können Sie bis zum Reisebeginn verlangen, dass anstelle einer Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.3 Soweit die vereinbarten Preise von der Gruppengröße abhängen,
gilt immer die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Reduziert sich
die Teilnehmerzahl um mehr als 10 % oder sinkt die Gesamtteilnehmerzahl unter
eine in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmer-zahl, so können
Stornosätze bis zu 100% bzw. eine erneute Kalkulation des Reisepreises
anfallen.
6. Rücktritt und Kündigung durch moveo
a) ohne Einhaltung der Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Lösung
vom Vertrag gerechtfertigt ist.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseauschreibung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall ist moveo
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für
die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen.
c) moveo behält es sich vor, Reisen kurzfristig abzusetzen, falls dies
aus Gründen, die moveo und/oder dessen Leistungsträger nicht beeinflussen
können erforderlich ist, z. B. Wintersportreisen bei Schneemangel. Der
Ausfall wird Ihnen unverzüglich bekanntgeben.
d) Aufgrund der Stornobedingungen der günstigen Fluggesellschaften wie
z. B. Ryanair, Germanwings oder Air Berlin behält sich moveo vor, eine
Flugreise auch kurzfristig umzubuchen oder abzusetzen, wenn aus unvorhersehbaren
Gründen wie z. B. Unwetter, Streik oder Insolvenz einer Fluggesellschaft
Flüge nicht wie geplant durchgeführt werden können. Eventuell
mögliche neue Reisetermine können nur mit Zustimmung der Gruppe vereinbart
werden.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Unsere Haftung für Reisemängel bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. Zuständig für die Entgegennahme von Mängelanzeigen
durch die einzelnen Teilnehmer ist der Anmeldende, der diese unverzüglich
telefonisch, per E-Mail oder Fax an moveo weiterleiten muss.
7.2 Unsere Haftung als Veranstalter ist - gleich aus welchem Rechtsgrund - gem.
§ 651 h Abs. I BGB insgesamt auf die Höhe des Reisepreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch uns herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
7.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können
auch wir uns gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
7.4 Bei Flugreisen tritt moveo-studienreisen GmbH bezüglich der Flüge
nicht als Reiseveranstalter, sondern lediglich als Reisemittler auf.
8. Fremdleistungen
moveo haftet nicht für Reisemängel oder Schäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermitteln (z. B.: Besuch
von kulturellen Veranstaltungen, Führungen, Besuch von Sportveranstaltungen,
Museums- bzw. Ausstellungsbesuche, gesondert zu buchende Ausflüge etc.).
Der Haftungsausschluss für Zusatz- und Fremdleistungen gilt auch für
Transferfahrten zum Abfahrtsort bzw. Abflughafen; hier übernimmt moveo
insbesondere keine Haftung für Verspätungen von Verkehrsmitteln bei
der Anfahrt zum Abfahrtsort/Abflughafen.
9. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb sind Sie verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger, der Reiseleitung
oder moveo mitzuteilen. Diese sind beauftragt, innerhalb einer angemessenen
Frist für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist und es sich nicht
um einen unverhältnismäßigen Aufwand handelt. Sollte eine Abhilfe
nicht möglich sein, so lassen Sie sich dieses vom Leistungsträger
oder vom Reiseleiter schriftlich bestätigen. Kommen Sie schuldhaft dieser
Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
10. Ausschluss und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen
haben Sie innerhalb von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise schriftlich gegenüber moveo geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden
an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden sind. Alle Ansprüche aus
dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.
11. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich. Über Besonderheiten, die bei Reisen ins Ausland
gg. zu beachten sind, werden wir Sie nach Möglichkeit informieren.
12. Versicherungen
Zur Sicherheit empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Moveo-studienreisen GmbH bietet die Möglichkeit, bei der Hanse-Merkur Versicherung eine Reiserücktrittsversicherung oder ein Rundum-Schutzpaket abzuschließen. Bitte benutzen Sie zum Abschluß der Versicherung den unseren Angeboten beiliegenden Überweisungsvordruck. Die Versicherung wird direkt mit der Hanse-Merkur Reiseversicherung AG abgeschlossen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich
der vorgenannten Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des
gesamten Reisevertrages nicht.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort auch für Mahnverfahren ist Bonn.

