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studienreisen GmbH
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Aktuelles

Jetzt neu im Programm: Viele neue Reiseziele sind dieses Jahr hinzugekommen u.a. Klassenfahrten in die Kulturhauptstädte 2010: Istanbul und Ruhrgebiet, aber auch Liverpool und Genf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie moveo den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmeldende vertritt bei Vornahme der Buchung sowie bei der gesamten weiteren Abwicklung des Reisevertrages sämtliche Mitglieder der Reisegruppe (Kunden), die namentlich zu nennen sind. Ist der Anmeldende ein Lehrer einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung, vertritt der Anmeldende den jeweiligen Träger, der Vertragspartner von moveo wird.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch moveo zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung einer Reisebestätigung.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt in der Anmeldung ab, so weist moveo Sie ausdrücklich darauf hin. Etwaige Änderungen werden vor der Zusendung der Reisebestätigung mit Ihnen fernmündlich oder schriftlich abgeklärt. Sie können bis 10 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung den aufgeführten Änderungen widersprechen, danach wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für Sie und für moveo verbindlich. 1.4 Wurde mit moveo eine Anmeldung vorbehaltlich der Genehmigung - z.B. eines für die Fahrt vorgesehenen Sonderurlaubes – vereinbart (dies ist nur bei Bahnreisen möglich), umfasst dieser Vorbehalt nicht die Einhaltung einer u.U. für die Anerkennung einer entsprechenden Genehmigung vorgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Anmeldung vorbehaltlich einer Genehmigung garantiert aber, dass die Anmeldung nur zustande gekommen ist, wenn moveo ein für die Genehmigung des Sonderurlaubes ausreichendes Fachprogramm vorgelegt hat. Falls die Genehmigungsstelle das Fachprogram als nicht genehmigungsfähig eingestuft, ist moveo darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen, um das Programm den Anforderungen entsprechend umgestalten zu können.

2. Bezahlung
Mit der Reiseanmeldung und gegen Zusendung des Sicherungsscheines gem. § 651 k wird die Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens aber 50,00 EUR pro Person, fällig. Bei Flugreisen ist zusätzlich zur Anzahlung der komplette Flugpreis direkt nach Buchung zu überweisen.

3. Leistungen
3.1 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt des Anmeldeformulars sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. 3.2 Abänderungen und Nebenabreden sind vom Veranstalter schriftlich zu bestätigen. 3.3 Unterkünfte: moveo überprüft sorgfältig die Vertragshotels. Die Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine offizielle Klassifizierung. 3.4 Wir behalten uns vor, Leistungen in zumutbarem Rahmen abzuändern (z. B. Austausch von Fluggesellschaften, Wechsel der Unterbringung innerhalb derselben Kategorie, Änderung des Abflughafens). Dieser Vorbehalt gilt nur, soweit eine Leistungsänderung notwendig ist, weil eine Reiseleistung von dem von uns zunächst beauftragten Leistungserbringer nicht oder nicht wie vorgesehen erbracht wird. Wenn die von moveo eingeschalteten Leistungsträger nach internationalen Übereinkommen oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften Leistungen in zulässiger Weise abändern (Änderung von Fluggerät, Flugzeiten usw.), hat auch moveo das Recht, entsprechende Änderungen vorzunehmen.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von moveo nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich und für den Reisenden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sie sind berechtigt, innerhalb von 7 Tagen ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die 5 % des Reisepreises übersteigen. Angaben über Leistungen und Preise entsprechen dem Stand des abgegebenen Angebots. Wenn zwischen Vertragsschluß und Reisebeginn mehr als 3 Monate liegen, kann moveo den vereinbarten Reisepreis erhöhen, wenn die Preise von Bahnen, Reedereien und Fluggesellschaften, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafen- oder Einreisegebühren oder sonstige öffentliche Abgaben sich erhöht haben oder für die betreffende Reise Wechselkursänderungen eingetreten sind. moveo muss nachweisen, dass diese Veränderungen unvorhergesehen und nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Soweit die vereinbarten Preise von der Gruppengröße abhängen, gilt immer die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. Reduziert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10 % oder sinkt die Gesamtteilnehmerzahl unter eine in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl, so muss eine erneute Kalkulation des Reisepreises vorgenommen werden.

5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei moveo. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann moveo Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschaliert:

Gruppenreisen (Bahnreisen)
Bis 30. Tag vor Reiseantritt: 10 %, mindestens jedoch 50,00 EUR, 29. bis 22. Tag: 25 %, 21. bis 15. Tag: 35 %, 14. bis 7. Tag: 55 %, ab 6. Tag vor Reiseantritt: 90 %, 1 Tag vor Abreise oder bei Nichtantritt: 100 %. Bei Kleingruppen bis 12 Personen betragen die Stornokosten unabhängig vom Zeitpunkt Ihres Reiserücktritts 100 % vom Reisepreis. Bei Nutzung von Sondertarifen der Bahn, die nach Buchung nicht erstattet werden können, wie z.B. der Sparnight, gilt die Stornostaffel für Flugreisen.

Gruppenreisen (Busreisen)
Bis 90 Tage vor Abreise: 50 %, 89. bis 30. Tag: 60 %, 29. bis 22. Tag: 70 %, 21. bis 15. Tag: 70 %, 14. bis 7. Tag: 80 %, ab 6. Tag vor Reiseantritt: 100 %.

Gruppenreisen (Flugreisen)
Bis 30. Tag vor Abreise: 50 %, 29. bis 22. Tag: 60 %, 21. bis 15. Tag: 70 %, 14. bis 7. Tag: 80 %, ab 6. Tag vor Reiseantritt: 100 %. Bei Kleingruppen bis 12 Personen betragen die Stornokosten unabhängig vom Zeitpunkt Ihres Reiserücktritts 100 % vom Reisepreis. Über etwaige Änderungen der Staffelung aufgrund der Stornobedingungen der ausgewählten Fluggesellschaft wird moveo unverzüglich informieren. Es gelten keine Angaben in Bezug auf eine Mindestteilnehmerzahl.

5.2 Bei Bahn- und Busreisen können Sie bis zum Reisebeginn verlangen, dass anstelle einer Person ein Dritter an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch moveo
a) ohne Einhaltung der Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Lösung vom Vertrag gerechtfertigt ist.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseauschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall ist moveo verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen.
c) moveo behält es sich vor, Reisen kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen, die moveo und/oder dessen Leistungsträger nicht beeinflussen können erforderlich ist, z. B. Wintersportreisen bei Schneemangel. Der Ausfall wird Ihnen unverzüglich bekanntgeben.
d) Aufgrund der Stornobedingungen der günstigen Fluggesellschaften wie z. B. Ryanair, Germanwings, HLX oder AIR BERLIN behält sich moveo vor, eine Flugreise auch kurzfristig umzubuchen oder abzusetzen, wenn aus unvorhersehbaren Gründen wie z. B. Unwetter, Streik oder Insolvenz einer Fluggesellschaft Flüge nicht wie geplant durchgeführt werden können. Eventuell mögliche neue Reisetermine können nur mit Zustimmung der Gruppe vereinbart werden.

7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Unsere Haftung für Reisemängel bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zuständig für die Entgegennahme von Mängelanzeigen durch die einzelnen Teilnehmer ist der Anmeldende, der diese unverzüglich telefonisch, per E-Mail oder Fax an moveo weiterleiten muss.
7.2 Unsere Haftung als Veranstalter ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – gem. § 651 h Abs. I BGB insgesamt auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
7.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können auch wir uns gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
7.4 Bei Flugreisen tritt moveo-studienreisen GmbH bezüglich der Flüge nicht als Reiseveranstalter, sondern lediglich als Reisemittler auf.

8. Fremdleistungen
moveo haftet nicht für Reisemängel oder Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die wir als Fremdleistungen lediglich vermitteln (z. B.: Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Führungen, Besuch von Sportveranstaltungen, Museums- bzw. Ausstellungsbesuche, gesondert zu buchende Ausflüge etc.). Der Haftungsausschluss für Zusatz- und Fremdleistungen gilt auch für Transferfahrten zum Abfahrtsort bzw. Abflughafen; hier übernimmt moveo insbesondere keine Haftung für Verspätungen von Verkehrsmitteln bei der Anfahrt zum Abfahrtsort/Abflughafen.

9. Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger, der Reiseleitung oder moveo mitzuteilen. Diese sind beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist und es sich nicht um einen unverhältnismäßigen Aufwand handelt. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, so lassen Sie sich dieses vom Leistungsträger oder vom Reiseleiter schriftlich bestätigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

10. Ausschluss und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber moveo geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden sind. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.

11. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen– und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Über Besonderheiten, die bei Reisen ins Ausland gg. zu beachten sind, werden wir Sie nach Möglichkeit informieren.

12. Versicherungen
Zur Sicherheit empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Moveo-studienreisen GmbH bietet die Möglichkeit, bei der Hanse-Merkur Versicherung eine Reiserücktrittsversicherung oder ein Rundum-Schutzpaket abzuschließen. Bitte benutzen Sie zum Abschluß der Versicherung den unseren Angeboten beiliegenden Überweisungsvordruck. Die Versicherung wird direkt mit der Hanse-Merkur Reiseversicherung AG abgeschlossen.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrages nicht.

14. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort auch für Mahnverfahren ist Bonn